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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10   

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https://dejure.org/2010,22688
LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,22688)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2010 - 11 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,22688)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 11 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,22688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Austritt aus Arbeitgeberverband während Tarifverhandlungen; Kenntniserlangung der Gewerkschaft von den maßgeblichen Umständen; Klage auf anteilige tariflicher Jahressonderzuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Austritt aus Arbeitgeberverband während Tarifverhandlungen; Kenntniserlangung der Gewerkschaft von den maßgeblichen Umständen; unbegründete Klage auf anteilige tariflicher Jahressonderzuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Austritt aus Arbeitgeberverband während laufender Tarifverhandlungen: Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    1. Für die Entscheidung des Streitfalls kommt es maßgeblich (§ 563 Abs. 2 ZPO ) darauf an, ob ver.di im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrages Kenntnis vom Statuswechsel der Beklagten hatte und es ihr möglich gewesen wäre, auf die Veränderung der Sachlage noch zu reagieren (BAG 4 AZR 285/08 vom 26.08.2009, S. 22 UA, Bl. 234 R d. A.; vgl. auch BAG 4 AZR 64/07 vom 20.02.2008, NZA 2008, S. 946 sowie BAG 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008, AP Nr. 38 zu § 3 TVG ).

    Das grundsätzliche Vertrauen der Gewerkschaft darauf, dass alle die Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn noch Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes waren, auch an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden, ist nämlich aus ihrer Sicht als Verhandlungspartner die Geschäftsgrundlage des Ergebnisses der Tarifvertragsverhandlungen (BAG 4 AZR 64/07 vom 20.02.2008, NZA 2008, S. 946 ).

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    1. Für die Entscheidung des Streitfalls kommt es maßgeblich (§ 563 Abs. 2 ZPO ) darauf an, ob ver.di im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrages Kenntnis vom Statuswechsel der Beklagten hatte und es ihr möglich gewesen wäre, auf die Veränderung der Sachlage noch zu reagieren (BAG 4 AZR 285/08 vom 26.08.2009, S. 22 UA, Bl. 234 R d. A.; vgl. auch BAG 4 AZR 64/07 vom 20.02.2008, NZA 2008, S. 946 sowie BAG 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008, AP Nr. 38 zu § 3 TVG ).

    Erhält die Gewerkschaft erst nach Abschluss des Vorvertrages Kenntnis von einer kurzfristigen Änderung der Situation, ist es wegen der Tarifautonomie dann ihre Sache, als Verhandlungspartner zu überprüfen und zu entscheiden, ob sich durch die Veränderung der äußeren Umstände die Rahmenbedingungen für den vereinbarten Abschluss des Tarifvertrages wesentlich geändert haben, wobei dies einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist (BAG 4 AZR 285/08 vom 26.08.2009, S. 14 UA, Bl. 230 R d. A.).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    1. Für die Entscheidung des Streitfalls kommt es maßgeblich (§ 563 Abs. 2 ZPO ) darauf an, ob ver.di im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrages Kenntnis vom Statuswechsel der Beklagten hatte und es ihr möglich gewesen wäre, auf die Veränderung der Sachlage noch zu reagieren (BAG 4 AZR 285/08 vom 26.08.2009, S. 22 UA, Bl. 234 R d. A.; vgl. auch BAG 4 AZR 64/07 vom 20.02.2008, NZA 2008, S. 946 sowie BAG 4 AZR 419/07 vom 04.06.2008, AP Nr. 38 zu § 3 TVG ).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    Dies gilt zum Beispiel für die Kenntnis von Umständen, auf die eine außerordentliche Kündigung gestützt werden soll (BAG 2 AZR 73/83 vom 20.09.1984, AP Nr. 1 zu § 28 BGB ).
  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    In Fällen, in denen der Arbeitgeber seinen Betrieb so organisiert hat, dass daraus Verzögerungen für den Beginn des Laufes einer Frist resultieren können, hat das Bundesarbeitsgericht den Kreis der Personen, auf deren Kenntnis es dafür ankommt, auf solche Personen ausgedehnt, die eine herausgehobene Funktion im Betrieb einnehmen und tatsächlich gerichtlich in der Lage sind, einen Sachverhalt, der Anhaltspunkte für eine außerordentliche Kündigung beinhaltet, so umfassend zu klären, dass mit seiner Meldung der Kündigungsberechtigte ohne eigene weitere Sachverhaltsaufklärung zu einer verbindlichen Entscheidung in der Lage ist (BAG 2 AZR 312/87 vom 26.11.1987, RzK I 6 g Nr. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07

    Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    Mit einem am 01. April 2008 verkündeten Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg - 11 Sa 1521/07 - die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 20 Sa 1218/07

    Dynamische Zulage aufgrund des ÄndTV-BT-K vom 01.08.2006, Verbandsmitgliedschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10
    aa) Diese Voraussetzung wäre angesichts des ergebnislosen Verstreichens von mehr als sechs Monaten in jedem Falle als erfüllt anzusehen, wenn der Tarifvertrag von ver.di erst im März 2007 unterzeichnet worden sein sollte, wie sich aus der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung am 30. März 2010 überreichten Kopie der Berufungsbegründung in dem Parallelverfahren Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 20 Sa 1218/07 ableiten lässt.
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